• Examinierte Altenpflegerin
• Langjährige berufliche Tätigkeit als examinierte Altenpflegerin in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen
• 5 Jahre tätig als Pflegedienstleitung in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen
• Qualifizierung zur Pflegeberaterin - gem. §7a, Abs.3 Satz 3, SGB XI