• Examinierte Altenpflegerin

• Langjährige berufliche Tätigkeit als examinierte Altenpflegerin in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen

• 5 Jahre tätig als Pflegedienstleitung in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen

• Qualifizierung zur Pflegeberaterin - gem. §7a, Abs.3 Satz 3, SGB XI